AGB Yoga Retreat

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Retreats und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: „Retreat“) der Veranstalterin Julia Erfling (im Folgenden: „Veranstalter“) unabhängig vom Veranstaltungsort des gebuchten Retreats.

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Buchung des Retreats.

Der Veranstalter ist alleine verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Retreats und ist kein Reiseveranstalter und kein Reisevermittler.

Vertragspartnerin

Yoga Gesundheit Paderborn
Julia Erfling und Britta Limberg
Dr.-Grasso-Straße 2 
33104 Paderborn

Telefon: +49 177 5442937
E-Mail: info@yoga-gesundheit-paderborn.de

Angebot, Zahlung, Vertragsschluss

Die Beschreibung des Retreats auf der Webseite yoga-gesundheit-paderborn.de stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar (Angebot).

Die Anmeldung per E-Mail und Zahlung der Anzahlung des Teilnehmers stellt die Annahme des Angebotes und somit den Kaufvertragsschluss dar.

Nach Annahme des Angebotes des Veranstalters durch die Anmeldung und Bezahlung der Anzahlung des Teilnehmers erhält dieser eine Anmelde- und Zahlungsbestätigung per E-Mail (Bestellbestätigung).

Speicherung des Vertragstextes

Der Teilnehmer kann die AGB des Veranstalters auf der Webseite yoga-gesundheit-paderborn.de unter „AGB“ einsehen. 

Rechte und Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten zeitnah mitzuteilen.

Der Teilnehmer hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Retreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung von Transport.

Die Teilnahme am Retreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmer in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist er gehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen.

Der Teilnehmer ist gehalten, dem Veranstalter vor Beginn des Retreats über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.

Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung des Retreats durch bestimmte Lehrpersonen. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson etwa wegen Krankheit oder Verhinderung darf der Veranstalter einen Ersatzlehrer für das gebuchte Retreat stellen. Der Austausch des Yogalehrers berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.

Rechte und Pflichten des Veranstalters/ Mindestteilnehmerzahl

Der Umfang der vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen erstreckt sich auf die Durchführung des Retreats sowie der Unterbringung und Verpflegung. Der Veranstalter erbringt oder vermittelt keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise.

Der Veranstalter ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt des Retreats abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.

Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Retreats über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl zu informieren. In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr unverzüglich zurückzuerstatten. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt zehn Personen.

Der Veranstalter behält sich vor, das Retreat aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, bei Verhinderung des angekündigten Yogalehrers, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Retreat übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

Kein Widerrufsrecht bei Retreats

Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB. Bei der Buchung eines Retreats handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.

Stornierung durch Teilnehmer – Stornierungskosten

Der Teilnehmer kann vor Retreatbeginn jederzeit gegenüber dem Veranstalter in schriftlicher Form den Vertrag stornieren. Storniert der Teilnehmer den Vertrag, kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornierungserklärung des Teilnehmers in Prozent der Kursgebühr wie folgt berechnet:

  • bis 40 Tage vor der Veranstaltung: Stornierung gratis
  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % des Gesamtpreises
  • bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 40 % des Gesamtpreises
  • bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Gesamtpreises
  • bis 5 Tage vor der Veranstaltung: 60 % des Gesamtpreises
  • bis 3 Tage vor der Veranstaltung und kurzfristiger: 90% des Gesamtpreises

Der Teilnehmer kann bis zum Beginn des gebuchten Retreats einen Ersatzteilnehmer stellen, der in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt.

Rücktrittsrechte; Kündigung wegen besonderer Umstände; COVID-19

Die kurzfristige Ersetzung der angekündigten Lehrperson durch den Veranstalter berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.

Wird die Durchführung des Retreats durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

Wird die Durchführung des Retreats durch Covid-19 abgesagt, hat der Teilnehmer die Wahl zwischen einer Umbuchung auf ein späteres Retreat Datum und der Rückerstattung der vollständigen Buchungsgebühr. 

Eine Reiseabsage wegen Covid-19 gilt dann, wenn die Reise am Zielort aufgrund gesetzlicher/behördlicher Bestimmungen nicht wie geplant durchzuführen oder wenn aufgrund von offiziellen Reisebeschränkungen die Anreise nicht durchführbar ist.

Es gelten immer die Reisebestimmungen jenes Ortes, an dem der Teilnehmer offiziell gemeldet ist. Davon unberührt sind Flugausfälle durch nicht gesetzlichen Vorschriften, persönliche Quarantäneverpflichtungen oder eine Erkrankung. 

Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen

Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während des Retreats zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Webseiten und in deren sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen.

Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner Person. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Paderborn, Deutschland.